Lichtblick gewinnt in Karlsruhe: Betreiber der Stromnetze müssen ihre Kalkulationen für die Netzentgelte offen legen.

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Hab’ ich schon mal erzählt, wie mein Stromanbieter heißt? Genau, Lichtblick.

Und mein Lieblings-Ökostromanbieter (der übrigens auch meine Macs mit Strom versorgt) hat jetzt vor dem Bundesgerichtshof einen Sieg errungen, der vermutlich allen Stromverbrauchern in Zukunft transparentere und günstigere Preise bringen wird:

Der Bundesgerichtshof hat heute im ersten zivilrechtlichen Verfahren überhaupt zu dieser Thematik,
höchstrichterlich entschieden, dass die Betreiber der Stromnetze Höhe und Angemessenheit ihrer Entgelte gegenüber Kunden und neuen Stromanbietern nachweisen und offen legen müssen. Den Gerichten falle dabei die Aufgabe zu, die Kalkulationen zu prüfen und angemessene Preise festzulegen. Nicht die Verbraucher und neuen Stromanbieter
haben die Beweislast, die Unangemessenheit von Netzentgelten zu belegen, sondern die Monopolunternehmen die Pflicht, ihre Kalkulationen offen zu legen und damit die Angemessenheit der geforderten Entgelte zu erklären.

Mal sehen, wann wir mit den ersten Preissenkungen rechnen können. Ökostromanbieter wie Lichtblick sind übrigens nur unwesentlich teurer als klassische Energieanbieter. Und der Wechsel ist wirklich einfach.

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